Die Pflegeversicherung (PV) nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ist eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung im Rahmen des deutschen Sozialversicherungssystems, sie trägt bei nachgewiesenem, erheblich erhöhtem Bedarf an pflegerischer und an hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als 6 Monaten Dauer einen Kostenanteil der häuslichen bzw. stationären Krankenpflege.
Ambulante Alten- und Krankenpflege GbR
